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Infos Piercing - Verbrauchervertragsrecht

Infos zu Piercing im Verbrauchervertragsrecht

EU-Richtlinienvorschlag zum Verbrauchervertragsrecht: Die EU-Kommission beabsichtigt ein Gesetz zu verabschieden, um europaweit einheitliche Klauseln zum Verbrauchervertragsrecht zu regeln. Hier soll zum Beispiel eine einheitliche Widerrufsfrist verankert werden. Unter anderem sieht dieses Gesetz vor, dass getragener Piercingschmuck grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen ist und nicht zurückgegeben werden darf. Zurzeit steht jedem Verbraucher das Recht zu innerhalb einer Frist die gekaufte Ware an den Verkäufer, ohne Angabe von Gründen, zurückzugeben. Aus unserer Sicht ist das geplante Gesetz dringend notwendig, da getragener Piercingschmuck einige Gesundheitsrisiken in sich birgt. So können dadurch z.B. Viren und Bakterien übertragen werden, die Infektionen auslösen. Dies wünscht sich mit Sicherheit niemand!!! Grundsätzlich sollte man Schmuck vor dem Einsetzen in den Körper immer sterilisieren. Dies ist auf jeden Fall im Piercingstudio Pflicht. Aber kann man davon ausgehen, dass das Privatpersonen auch machen? Selbst wenn sie es tun, wie sterilisieren sie den Piercingschmuck? Vielleicht mit Seife, Alkohol oder doch nur mit Leitungswasser? Modern Nature empfiehlt neuen Piercingschmuck vor dem ersten Einsetzen mit einer Desinfektionslösung zu reinigen. Versuche Piercings mit Seife zu desinfizieren sind wohl nicht zu empfehlen! Grundsätzlich wird vom Verkäufer verlangt, jedes Schmuckstück sterilisiert zu verkaufen. Wie macht es denn der Großhandel, wenn zurückgesandter Schmuck eintrifft? Meistens wird der Schmuck direkt aus der Fabrik oder einem Lager abverkauft. Daher ist er nicht steril und sollte immer vor dem ersten Einsatz gereinigt werden. Es gibt momentan keine gesetzlichen Reglungen was den Wiederverkauf von zurückgesandtem Schmuck angeht.  Das vorgesehene Gesetz sollte so schnell wie möglich umgesetzt werden, damit jeder sicher sein kann, dass er nach seinem Kauf keine getragenen Schmuckstücke in den Händen hält.

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