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Piercings nach Form sortiert.

Piercing Gesetze

Gesetzliche Vorschriften für Piercingstudios - EU Richtlinie

GRUNDSÄTZLICHES: Rechtlich gesehen ist ein Piercing eine Körperverletzung. Aufgrund dessen lassen sich die meisten Piercer vor dem Piercen eine Einverständniserklärung unterschreiben. Der Piercer ist verpflichtet, den Kunden über mögliche Gefahren und Folgen des Piercings zu informieren. Bei beschränkt geschäftsfähigen Kunden (7 bis 17 Jahre) muss sich der Piercer die Einwilligung eines Elternteils (schriftliche Einverständniserklärung) vorlegen lassen. Es ist sinnvoll, dass ein Elternteil als Begleitung beim Piercen dabei ist. So können beide eingehend beraten und aufgeklärt werden. Viele Studios lehnen das Piercen bei unter 14 jährigen grundlegend ab. Die Begründung dazu lautet: Diese Kinder sind noch im Wachstum. Das ständige Tragen von Körperschmuck könnte Allergien oder sogar Narbenbildungen verursachen. Es kann auch passieren, dass einige Piercings nach kurzer Zeit wieder herauswachsen.
Die Tätigkeit des Piercers ist keine anerkannte Berufsbezeichnung. Es darf sich jeder Piercer nennen und einen eigenes Geschäft eröffnen. Es gelten gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien die jeder Piercer zu beachten hat:
1. Die Richtlinien der EU 2. Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände Gesetz (LMBG) 3. Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
Änderung der Richtlinie 94/27/EG der EU am 27.9.2004 Richtlinie 2004/96/EG original Auszug im pdf Format.
Diese Änderung sagt hauptsächlich aus, dass bei Piercingschmuck Erststeckern ein Grenzwert für eine Nickelfreisetzung sinnvoller ist als ein Grenzwert für den Nickelgehalt. Das heißt: Stahl Piercing Schmuck ist zugelassen, wenn er nicht mehr als 0,2 µg/cm²/Woche Nickel abgibt, Dies ist unabhängig von der Gesamtmasse an Nickel. Vor dem 27.09.2004 waren einige Stahlsorten verboten, da die Gesamtmasse an Nickel überschritten wurde. Ein Testverfahren für diese Bestimmung ist unter Norm DIN EN 1811 festgelegt. Wenn schon Stahl verwendet wird, sollte implantatsfähiger Stahl, der die ISO-Norm 5832-1 erfüllt, verwendet werden. Aufgepasst: Stahl ist nicht gleich Titan! Wenn keine Informationen über die Zusammensetzung vorliegen, sollte Titan, Teflon (PTFE) Gold oder Palladium zum Ersteinsatz benutzt werden.
Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände Gesetz (LMBG) Das LMBG ist die Grundlage für das Ordnungsamt, um seine Kontrollfunktion wahrzunehmen. Die Lebensmittelüberwachung (ein Teil des Ordnungsamtes) wacht über den ordnungsgemäßen Umgang mit Schmuckstücken. Die Zuständigkeit leitet sich vom §5 des LMBG ab. Dort heißt es unter Absatz 6: "Bedarfsgegenstände im Sinne dieses Gesetzes [...] sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen [...]". In der siebten Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung wird unter § 3 auf Anlage 1 verwiesen, die alle verbotenen Stoffe auflistet. In dieser wird festgelegt, dass für die "Herstellung oder Behandlung von Ohrsteckern oder gleichartigen Erzeugnissen, hier: Piercing Schmuck, die dazu bestimmt sind, bis zur Abheilung des Wundkanals im menschlichen Körper zu verbleiben", Nickel verboten ist. In Bezug auf die Praxis bedeutet dies, dass der Nickelanteil nicht 0,05% Prozent übersteigen darf. Normaler Stahl erfüllt diese Bedingung nicht und wird aus diesem Grund für den Ersteinsatz nicht verwendet. Verwendet werden darf z.B. Chirurgenstahl mit der Bezeichnung 316L.
Die Bedarfsgegenständeverordnung ist somit die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht.
Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Im BGB wird unter anderem die Geschäftsfähigkeit definiert. Dies wird in den Paragraphen §106,§107 & §113 geregelt. Daraus geht hervor, dass ein Minderjähriger nur teilgeschäftsfähig ist. Aus diesem Grund ist das Piercen von Minderjährigen verboten, außer es liegt eine Genehmigung eines Erziehungsberechtigten vor. Die Teilgeschäftsfähigkeit soll den Jugendlichen auf die Volljährigkeit und der damit einhergehenden Vollgeschäftsfähigkeit vorbereiten. Bei der Teilgeschäftsfähigkeit haben die Erziehungsberechtigten immer ein Widerspruchsrecht und können einen Vertrag, den der Jugendliche geschlossen hat, für ungültig erklären.
Warum dieser Aufwand des Gesetzgebers? In der Praxis hat sich gezeigt, dass Piercingschmuck mit Nickel im Zusammenhang mit offenen Wunden problematisch sind. Nickel wird vom Metall freigesetzt und gelangt über die Wunde in die Blutbahn des Trägers. Das kann dann zu einer Nickelallergie führen, die sich in Rötung der Haut, Juckreiz und/oder Ausschlag darstellen kann. Da Ende der achtziger Jahre die Nickelallergien sprunghaft zunahmen, sah sich der Gesetzgeber veranlasst, den Nickelgehalt zu beschränken. Seitdem wurden die Gesetzestexte ständig erweitert und neusten Erkenntnissen angepasst.
 
Nähere Informationen zu den Auslösern, Symptomen und Behandlungsmöglichkeiten einer Nickelallergie finden Sie hier.
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